Zur Irreführung von Preisangaben mit Abgabebeschränkung
Urteil des OLG Hamm vom 26.01.2010, Az.: 4 U 141/09
Nach der Ansicht des Oberlandesgerichtes Hamm ist es zulässig eine Blickfangwerbung zu schalten, wenn es sich dabei noch nicht um ein annahmefähiges Angebot handelt. Unterbleibt ein Hinweis auf eine Abgabenbeschränkung, liegt eine Irreführung des Verbrauchers nicht vor, wenn der unterbliebene Hinweis noch vor der Kaufentscheidung deutlich in unübersehbarer Weise nachgeholt wird.