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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Abgabe von Medikamenten“

14. Juni 2019

Wettbewerbswidriges Verhalten durch Vertrieb von rezeptfreien Arzneimitteln über Amazon?

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Urteil des LG Magdeburg vom 18.01.2019, Az.: 36 O 48/18

Apotheker verhalten sich nicht wettbewerbswidrig, indem sie über Amazon rezeptfreie, apothekenpflichtige Medikamente vertreiben. Grund dafür ist vor allem, dass der Apotheker die Bestellung zunächst noch kontrolliert, bevor sie anschließend an den Kunden zum Versand freigegeben wird. Durch diese Vorgehensweise wird verhindert, dass Medikamente unkontrolliert auf den Markt kommen, was weiterhin einen Verstoß gegen das Selbstbedienungsrecht zur Folge hätte.

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12. September 2018

Der Begriff „Vorbereitung der Arzneimittel zur Abgabe“ umfasst u.a. auch das Abfüllen der Medikamente

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Beschluss des OVG Lüneburg, Az.: 13 LA 245/17

Von § 3 Abs. 5a Nr. 5 ApBetrO ist nicht nur die zeitlich letzte Tätigkeit unmittelbar vor der eigentlichen Abgabe umfasst. Vielmehr geht es hierbei um alle Tätigkeiten, die vor der Abgabe eines Arzneimittels in Apothekenbetriebsräumen vorgenommen werden und die auf die Abgabe gerichtet sind. Darunter fällt also beispielsweise auch das Heraussuchen der Medikamente aus dem Lagerbestand sowie das Einlegen in den Versandkarton. Diese Tätigkeiten dürfen nach § 3 Abs. 5 ApBetrO aus Gründen der Arzneimittelsicherheit nicht von anderen Personen als von pharmazeutischem Personal durchgeführt werden. Zwar enthält § 3 Abs. 5a ApBetrO eine Ausnahme. Bei dem hierin beschriebenen Personenkreis handelt es sich aber ebenfalls um einen fachlich Qualifizierten. So dürfen für diese Tätigkeiten keine Kommissionierer, Lageristen, Studenten oder Mitarbeiter ohne entsprechende Berufsausbildung eingesetzt werden.

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