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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Abbildung“

21. Juli 2015

Weiterverwendung einer Fotografie nach Ablauf der Lizenzierungszeit

© closeupimages - Fotolia.com
Urteil des LG Bonn vom 22.04.2015, Az.: 9 O 163/14

Ein Kaufmann im Einzelhandel muss sich bei Übersendung von Werbematerial nicht über die Dauer der Lizenzierung erkundigen. Aus diesem Grund begründet eine Weiterverwendung nach Ablauf der Lizenzierungszeit über eines ursprünglich mit Zustimmung des Berechtigten verwendeten Bildes gemäß § 22 KUG höchstens Fahrlässigkeit. Bei der Frage nach der objektiven Bereicherung ist es sachgerecht, auf den Werbewert durch das Verbleiben des Werbematerials nach dem Ablauf der Lizenzierungszeit im Vergleich zur alternativen Verwendung des aktuellen Werbematerials abzustellen.

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26. Januar 2015

Leinwandkopien sind Reproduktionen

© Iloveotto
Urteil des EuGH vom 22.01.2015, Az.: C-419/13

Die chemische Übertragung eines urheberrechtlich geschützten Werks von Papierpostern auf eine Leinwand stellt eine Reproduktion im Sinne des Art. 2 a der EU-Richtlinie 2001/29 dar und bedarf einer erneuten Erlaubnis des Rechteinhabers. Es tritt insoweit keine Erschöpfung des Verbreitungsrechts ein, wenn das Trägermedium einer in der EU mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers in Verkehr gebrachten Reproduktion eines geschützten Werks ersetzt und in neuer Form erneut in Verkehr gebracht wird. Auch wenn das Werk als solches völlig unberührt bleibt, wird durch die Veränderung des Trägers der Abbildung ein materiell neuer Gegenstand geschaffen, welcher nicht mehr von der auf das Ursprungswerk bezogenen Vervielfältigungszustimmung des Urhebers gedeckt ist.

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16. April 2012

„Bella Fontanis Mango-Orangenblüte“ irreführend

Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.03.2012, Az.: 6 U 12/11

Die naturgetreue Abbildung von Früchten oder Pflanzenteilen, wie eine Orangenblüte auf der Flasche des Erfrischungsgetränks „Bella Fontanis Mango-Orangenblüte“ und die Bezeichnung „Mango-Orangenblüte“, erwecken beim angesprochenen Verkehrskreis den Eindruck, dass Fruchtsaft und/oder Fruchtmark der abgebildeten Frucht bzw. des Pflanzenteils enthalten sind. Insoweit dies nicht der Wahrheit entspricht, verstößt die Aufmachung des Produkts gegen das Irreführungsverbot des Lebensmittelgesetzes.
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26. April 2011

ICE: Bundesgerichtshof zum Zitat im Geschmacksmusterrecht

Pressemitteilung Nr. 57/2011 zum Urteil des BGH vom 07.04.2011, Az.: I ZR 56/09

Rechte aus einem Geschmacksmuster können gemäß § 40 Geschmacksmustergesetz unter anderem dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie dem Zwecke eines Zitats dienen. Allerdings setzt – so der Bundesgerichtshof – die Abbildung eines Geschmacksmusters zum Zwecke der Zitierung voraus, dass das Muster als Belegstelle für eigene Ausführungen des Zitierenden dient.  Das ist nicht der Fall, wenn die Abbildung eines Geschmacksmusters lediglich einem Werbezweck dient.
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