Vorleistungspflicht und Stornopauschalen bei Reisen
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.09.2014, Az.: I-6 U 161/13
Reiseveranstalter dürfen zwar grundsätzlich sofort mit Erhalt der Reisebestätigung eine angemessene Anzahlung vom Reisenden verlangen. Dabei stellt jedoch die sofortige Fälligkeit des Reisepreises in Höhe von 30 % ein "wesentlicher Teil des Gesamtpreises" dar und benachteiligt den Reisenden unangemessen. An die Zulässigkeit für eine in den AGB geregelte Staffelung für Rücktrittspauschalen, die sich anhand von Resttagen vor Reisebeginn orientiert, sind hohe Anforderungen gestellt. Insbesondere müssen Stornopauschalen die ersparten Aufwendungen des Reiseanbieters hinreichend berücksichtigen. Hierfür ist der Anbieter in der Beweispflicht.
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