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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „§ 5 Abs. 2 UWG“

22. Januar 2026

Terminfilter von Doctolib ist irreführend

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Urteil des LG Berlin II vom 18.11.2025, Az.: 52 O 149/25

Auf der Plattform Doctolib kann der Filter auf „€ Gesetzlich / Versicherungsart/ Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung“ eingestellt werden. Da trotzdem Termine bei Privatärzten angezeigt wurden, klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Das Gericht schloss sich der Auffassung an, dass es sich dabei um eine Irreführung gem. § 5 Abs. 1, Abs. 2 (Fall 2) Nr. 1 UWG handelt. Der angezeigte Warnhinweis, dass für gesetzlich Versicherte eine Kostenübernahme fällig wird, kann keine Abhilfe schaffen, weil durch das Anzeigen des Termins bereits die Irreführung verwirklicht wurde.

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24. Mai 2017

Wird bei Zahnfarbschlüsseln dieselbe Buchstaben- und Zahlenkombination verwendet, lassen sich diese durch Farbnuancen voneinander unterscheiden

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Urteil des OLG Hamburg vom 08.09.2016, Az.: 3 U 54/14

Hat der Entwickler eines Zahnfarbschlüssels (A1-D4) jahrzehntelang hingenommen, dass Wettbewerber bei ihrer Produktvermarktung auf seinen Schlüssel verweisen, und ist der Schlüssel so zu einem allgemeingebräuchlichen Bezeichnungssystem für Zahnfarben geworden, hat der Entwickler keine Farbbestimmungshoheit. Aufgrund der Allgemeingebräuchlichkeit scheidet die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Rufes des Entwicklers durch die Nutzung eines anderen A1-D4-Schlüssels aus. Befindet sich eine Herstellerangabe auf der Schutzverpackung des fremden Schlüssels liegt keine Herkunftstäuschung vor und es wird ausgeschlossen, dass der Verkehr das Produkt mit dem Original verwechselt. Es liegt daher weder ein Fall der irreführenden Produktvermarktung gem. § 5 Abs. 2 UWG vor, noch eine unlautere Rufausnutzung.

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