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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „§ 325 HGB“

17. Januar 2018

Handelsrechtliche Publizitätspflicht von Kapitalgesellschaften keine Marktverhaltensregel

© Friedberg - Fotolia.com
Urteil des OLG Köln vom 28.04.2017, Az.: 6 U 152/16

Die Pflicht von Kapitalgesellschaften zur Veröffentlichung ihres Jahresabschlusses regelt nicht das Marktverhalten im Interesse der Mitbewerber, da sie nicht die wettbewerbsrechtlichen Belange von Mitbewerbern schützt, insbesondere nicht die Freiheit ihrer wettbewerblichen Entfaltung. Kommt eine Gesellschaft dieser Publizitätspflicht nicht nach, so haben Mitbewerbern Anspruch auf Offenlegung. Allein das Bundesamt für Justiz kann bei Nichtbefolgung der Pflicht ein Ordnungsgeld festsetzen.

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