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Urteil_Bundesgerichtshof

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08. März 2018

Kein Verkauf von Liquids für E-Zigaretten in Liter-Behältern

© Pia - Fotlia.com
Beschluss des LG Essen vom 05.09.2017, Az.: 45 O 66/17

In Deutschland gelten strenge Vorgaben für den Verkauf von E-Zigaretten, unter anderem auch für die Größe für Nachfüllbehälter mit Liquid. Ein Unternehmen warb auf seiner Internetseite für einen Nachfüllbehälter mit einem Füllvermögen von einem Liter, gab jedoch auf der Website einen Hinweis, dass die enthaltene Flüssigkeit nicht zum Nachfüllen von E-Zigaretten gedacht sei. Die Intention des Händlers zu welchem Zweck das Produkt angeboten wird, ist unerheblich, da es sich um nikotinhaltige Flüssigkeit handelt, die wohl für E-Zigaretten verwendet werden kann und die Vorgaben gerade die mit Nikotin verbundenen Risiken begrenzen sollen.

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