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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „§ 1 HeilPrG“

12. Oktober 2015

Osteopathische Leistungen setzen Heilpraktikererlaubnis voraus

© gomita - Fotolia.com
Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.09.2015, Az.: I-20 U 236/13

Ein Physiotherapeut darf nicht mit osteopathischen Leistungen werben, wenn er nicht über die hierfür erforderliche Erlaubnis für die Ausübung der Heilpraktik gemäß § 1 HeilPrG verfügt. Dies gilt auch dann, wenn der Physiotherapeut nur auf ärztliche Anordnung tätig wird und die Leistung durch eine besonders ausgebildete Mitarbeiterin erbracht wird.

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