Neues Wettbewerbsrecht
In den letzten Tagen des letzten Jahres, am 30.12.2008, ist das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mit einigen wesentlichen Neuerungen in Kraft getreten. Diese Überarbeitung des UWG war aufgrund europarechtlicher Vorgaben erforderlich. Am 11.06.2005 ist die Richtlinie 2005/29/EG des europäischen Parlamentes und des Rates über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern (UGP-Richtlinie) in Kraft getreten. Die Vorschriften der UGP-Richtlinie hätten bereits bis 12.06.2007 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen und waren – auch ohne Umsetzung in nationales Recht – ab 12.12.2007 in Deutschland anwendbar. Insofern galten die im folgenden darzustellenden Änderungen des UWG bereits seit Ende 2007.