HRS akzeptiert Beschluss über Best-Preis-Klauseln

Das Hotelbuchungsportal Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH („HRS“) wird den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 09.01.2015 in Bezug auf die sog. „Bestpreisklausel“ nicht mittels Rechtsbeschwerde durch den BGH überprüfen lassen. Zwar bleibt das Unternehmen bei seiner Auffassung in keinster Weise kartellrechtswidrig gehandelt zu haben, jedoch überwiege das Interesse nicht in einen jahrelangen Rechtsstreit verwickelt zu sein.