Zur Irreführung durch finanzierte Rankings, die nur unzureichend als Werbung gekennzeichnet sind

Die Online-Arztempfehlung Jameda muss künftig die Bevorzugung von Ärzten, die für Top-Platzierung entsprechend bezahlen, deutlich kenntlich machen.
Die Online-Arztempfehlung Jameda muss künftig die Bevorzugung von Ärzten, die für Top-Platzierung entsprechend bezahlen, deutlich kenntlich machen.
Das Landgericht Frankfurt hat den umstrittenen Mitfahrdienst Uber deutschlandweit verboten, und somit der Klage des Verbund Taxi Deutschland statt gegeben: Uber darf keine Fahrten von Fahrern ohne behördliche Genehmigung anbieten. Damit kann die Taxibranche einen entscheidenden Sieg im Kampf gegen Uber verzeichnen.
Der Axel Springer Verlag verlangt ein Verbot der Software Adblock Plus, mit welcher Werbung auf Verlagswebseiten blockiert werden kann.
Der Megahit „Blurred Lines“ von Robin Thicke und Pharrell Williams aus dem Jahr 2013 kommt den beiden Sängern nun teuer zu stehlen. Ein Gericht in Los Angeles verurteilte die beiden zu einer Zahlung von knapp 7,4 Millionen Dollar, umgerechnet ca. 6,9 Millionen Euro.
Apple muss rund 533 Millionen US-Dollar Strafe wegen verletzter Patente bezahlen. Geklagt hatte der Patentverwalter Smartflash. In dem Verfahren ging es um insgesamt drei Patente, die Verfahren zur Datenspeicherung, zur Verwaltung und zum Rechtemangagement beinhalten.
Das Hotelbuchungsportal Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH („HRS“) wird den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 09.01.2015 in Bezug auf die sog. „Bestpreisklausel“ nicht mittels Rechtsbeschwerde durch den BGH überprüfen lassen. Zwar bleibt das Unternehmen bei seiner Auffassung in keinster Weise kartellrechtswidrig gehandelt zu haben, jedoch überwiege das Interesse nicht in einen jahrelangen Rechtsstreit verwickelt zu sein.
Ab dem 12. Mai 2015 treten die neuen Retouren-Richtlinien von Amazon in Kraft. Danach müssen Shopbetreiber, die ihre Produkte auf dem internationalen Amazon-Marketplace anbieten, dem Kunden entweder eine lokale Rücksendeadresse des jeweiligen Ziellandes zur Verfügung stellen oder die Rücksendekosten selbst übernehmen.
Mit Urteil vom 03.02.2015, Az.: 14 U 1489/14 hat das OLG Dresden entschieden, dass die Zahlungsmittel „VISA Electron“ und „MasterCard GOLD“ keine „gängigen und zumutbaren“ Zahlungsmittel im Sinne von §312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB darstellen. Werden andere Zahlungsmöglichkeiten nur gegen Entrichtung einer Gebühr angeboten, ist dies unzulässig.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 19.02.2015 die Klage von Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover abgewiesen. Weil die Zigarettenmarke „Lucky Strike“ mit dem Vornamen der beiden Prominenten Werbung gemacht hatte, klagten diese aufgrund einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.
Die Praxis des Händlerbundes, Händler telefonisch zu kontaktieren, um seine Rechtsberatungsleistungen zu bewerben, stellt eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 UWG dar und ist daher unzulässig. .