Verbraucherzentrale mahnt sechs Unternehmen wegen Facebooks „Gefällt mir“-Button ab

Der „Gefällt mir“-Button auf Facebook dient dazu, Webinhalte auf dem eigenen Facebook-Profil zu veröffentlichen, um mitzuteilen, dass einem der verlinkte Inhalt gefällt. Webseiten-Betreiber erreichen durch dessen Einsatz in aller Regel, dass ihre Beiträge einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden. Allerdings liest Facebook in der Standard-Version dieses „Like“-Buttons bereits beim normalen Aufruf der Seite mit und sammelt Daten des Nutzers, ohne dass dieser den „Gefällt mir“-Button überhaupt gedrückt hat. Allein für das Einbinden des Facebook „Gefällt mir“-Buttons auf der eigenen Internetseite wurden jetzt sechs Unternehmen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen abgemahnt.