Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Getränken

Das LG München I hat entschieden, dass die Werbung für ein Getränk mit dem Slogan „Lass die Vitaminbombe platzen und dein Immunsystem Salsa tanzen“ eine gesundheitsbezogene Angabe darstellt, die gegen Art. 10 HCVO verstößt. Die konkrete Aufmachung der Aussage ruft die Vorstellung hervor, dass das Immunsystem durch den Verzehr des Getränks eine über das Normale hinausgehende Steigerung erfährt – so das Gericht.