Bußgeld für zu langsames Internet

Die sog. „Breitband-Messung“ der Bundesnetzagentur im Zeitraum vom 25.09.2015 bis 25.09.2016 sollte Endnutzern neben individuellen Messungen auch einen Überblick über die Leistungen der anderen Anbieter in Deutschland verschaffen. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass sowohl bei stationären als auch bei mobilen Breitbandanschlüssen häufig die vertraglich vereinbarte Download-Geschwindigkeit nicht erreicht wird. Aus diesem Grund wollen nunmehr sowohl die Bundesnetzagentur, als auch die Verbraucherzentralen gegen das mitunter als Missbrauch bezeichnete Verhalten der Netzanbieter vorgehen.