OLG Düsseldorf bestätigt Entscheidung des Bundeskartellamts: Generelles Verbot der Nutzung von Preissuchmaschinen kartellrechtswidrig
Wir berichteten bereits in der Vergangenheit über die verschiedenen Versuche der Markenhersteller, den Händlern in ihren Vertriebssystemen Beschränkungen aufzuerlegen. Negativ fiel hier beispielsweise auch der Sportartikelhersteller Asics auf, der seinen Händlern den Online-Verkauf auf eBay oder Amazon untersagte und weiter die Listung in Preissuchmaschinen verbieten wollte. Bereits das Bundeskartellamt hielt diese Beschränkungen jedoch für unzulässig, nun bestätigte auch das OLG Düsseldorf (zumindest teilweise) diese Ansicht.