50.000 € Ordnungsgeld gegen „Almased“
Mit zunehmender Häufigkeit greifen Menschen, die gerne etwas Gewicht verlieren wollen, zu Diätprodukten. Diese sollen nicht nur die normale Ernährung ergänzen, sondern teilweise ganze Mahlzeiten ersetzen. Wer entsprechende Produkte vertreibt, hat sich bei der Bewerbung seiner Diätmittel allerdings an die Vorgaben der Health-Claims-Verordnung zu halten. Wer dies nicht tut, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Wer sich weiterhin nicht an diese hält, muss blechen – wie nun „Almased“ eindrucksvoll demonstriert.