Verantwortlichkeit für Drittinhalte auf Websites: Vorlagefrage um den „Gefällt mir“-Button vor dem EuGH
Der berühmte blaue Daumen nach oben ist schon lange nicht mehr nur auf dem Sozialen Netzwerk Facebook selbst zu finden, denn Website-Betreiber haben die Möglichkeit, den „Gefällt mir“-Button als Plug-In auf der eigenen Website einzubinden. Problematisch ist jedoch, dass dabei die Daten der Nutzer, wie die IP-Adresse, an Facebook übermittelt werden. Der EuGH muss sich jetzt in einer Vorlagefrage damit beschäftigen, ob die Website-Betreiber für die Datenverarbeitung verantwortlich sind. Eine erste Einschätzung liefert Generalanwalt Michal Bobek in den Schlussanträgen.
