Prozessuale Waffengleichheit jetzt auch im Wettbewerbsrecht
Eine einstweilige Verfügung darf vom Gericht nur erlassen werden, wenn Antragsteller und Antragsgegner über die gleichen Informationen verfügen. Ansonsten muss der Antragsgegner angehört werden. Dies gilt nun auch im Wettbewerbsrecht.
