Streit um „Black Friday“ – Löschung der Wortmarke teilweise unrechtmäßig
Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass die vollständige Löschung der Wortmarke "Black Friday" durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) unrechtmäßig war. Nur für Rabattaktionen im Bereich von Elektronikwaren und bei Werbedienstleistern sei die Löschung gerechtfertigt gewesen, da die Marke in diesen Bereichen zu Unrecht geschützt sei. Hier greife ein Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, wonach Marken von der Eintragung ausgeschlossen sind, wenn sie nur aus Zeichen oder Angaben bestehen, die sich auf den Zeitpunkt beziehen, an dem die Dienstleistungen erbracht werden.