Kartellamt untersagt Amazon die Anwendung von Preiskontrollmechanismen
Im Gegensatz zu Nürnberger Rostbratwürsten, welche in Nürnberg produziert werden müssen, dürfen Rostbratwürstchen überall produziert werden. Dies stellte das OLG München fest. Ohne den Namenszusatz handelt es sich demnach nur um eine Produktart.
Die Bundesregierung hat am 03. September auf Vorschlag der Bundesjustizministerin einen Gesetzesentwurf zum Widerrufsrecht bei im Internet geschlossenen Verträgen beschlossen. Demnach müssen Unternehmen eine Schaltfläche einführen, über die der Widerruf erleichtert wird.
Fast alle großen Handelsketten bieten Rabatt-Apps an, die Kunden auf ihren Smartphones verwenden können. Mithilfe der App können Bonus- und Treueprogramme genutzt werden. Auch Lidl bietet eine eigene App an. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die App genauer unter die Lupe genommen und stieß auf Makel. Die Bedenken sind rechtlich jedoch (noch) unbegründet.
Das Startup OpenAI wirft Big-Tech-Unternehmen wettbewerbsverzerrendes Verhalten vor. Laut Bloomberg wird die Bindung von Nutzern an große Unternehmen kritisiert, sowie die daraus resultierende Benachteiligung von weniger etablierten Anbietern. OpenAI fordert deshalb einen Wettbewerbsausgleich von der EU.
Das LG München I erklärte einige Rabatt-Aktionen von Amazon als rechtswidrig. Konkret hatte Amazon gegen die Preisangabenverordnung und das Werberecht verstoßen. Im Herbst 2024 stellte der EuGH nämlich fest, dass sich Rabatt-Aktionen immer auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen müssen, was hier vorliegend nicht der Fall war.
Der Milka-Hersteller Mondelez wird von der Verbraucherschutzbehörde Hamburg wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt. Mondelez habe die Verpackung einiger Milka Schokoladentafeln von 100 auf 90 Gramm reduziert und nicht angemessen gekennzeichnet, sodass Verbraucher getäuscht werden, es sei noch immer der gleiche Inhalt. Die Verbraucherzentrale fordert Regelungen in denen verbindliche Vorgaben für die Hersteller festgehalten werden.