16 AGB-Klauseln der Herstellergarantie von Apple unzulässig
Garantiebedingungen des Elektronikriesen Apple wurden nach der erstinstanzlichen Entscheidung (LG Berlin, Urteil vom 28.11.2014, Az.: 15 O 601/12) nun auch vom Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 11.09.2015, Az.: 23 U 15/15, für unzulässig erklärt. Zum einen seien durch die Hardwaregarantie von Apple die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unterwandert worden, zum anderen stelle die unverständliche Formulierung der Bestimmungen einen Verstoß gegen das Transparenzverbot dar.