Neue Informationspflichten für Online-Händler ab dem 01.02.2017

Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sollen künftig Streitigkeiten zwischen Unternehmer und Verbraucher zunächst mithilfe außergerichtlicher Konfliktlösung gelöst werden. Die schnellen, unbürokratischen und günstigen Verfahren vor privaten Schlichtungsstellen sollen eine attraktive Alternative zu den häufig gescheuten, ordentlichen Gerichten bieten. Das entsprechende Gesetz ist in Teilen bereits am 01.04.2016 in Kraft getreten. Die sich insbesondere für Unternehmer auswirkenden Informationspflichten entfalten aber erst ab dem 01.02.2017 ihre Wirkung.