Booking.com muss Bestpreisklauseln aus Verträgen entfernen
Das Online-Buchungsportal Booking.com hatte - wie auch einige Mitbewerber – seinen Vertragspartnern verboten, den Verbrauchern auf anderen Buchungsportalen oder auf der eigenen Seite günstigere Konditionen anzubieten. Das Bundeskartellamt hat diese sogenannte Bestpreisklausel nun verboten und dem Portal eine Übergangsfrist bis Ende Januar 2016 eingeräumt. Die Klauseln sind aus den Verträgen zu entfernen, zumindest soweit sie Verträge in Deutschland betreffen.