Abmahnung von Gaudot durch Anwaltskanzlei Hartmann
Kürzlich wurde einer unserer Mandanten abgemahnt, da von ihm ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß begangen worden sein soll, indem er mit Selbstverständlichkeiten geworben habe.
Kürzlich wurde einer unserer Mandanten abgemahnt, da von ihm ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß begangen worden sein soll, indem er mit Selbstverständlichkeiten geworben habe.
Wieder liegt uns ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Sandhage vor, da einer unserer Mandanten gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen haben soll. Er habe in seiner Wiederrufs- und Rückgabebelehrung fehlerhaft über die Rückgabefrist belehrt, so die gegnerischen Rechtsanwälte.
Kürzlich wurde unser Mandant von der HUK-COBURG abgemahnt, da er sich bezüglich einer Werbung wettbewerbswidrig verhalten haben soll.
Erneut erreichte uns ein Schreiben der Leuchtenzentrale.de, in welchem unsere Mandantin wegen angeblicher Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt wurde.
Unser Mandant erhielt ein Abmahnschreiben, in welchem ihm vorgeworfen wird, fehlerhafte Informations- und Belehrungspflichten im Fernabsatz verwendet und damit gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen zu haben.
Unser Mandant wurde wegen angeblich unlauteren Verhaltens abgemahnt, da er bei seinen Angeboten im Internet eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet haben soll.
Ein weiteres Abmahnschreiben von Watchoo.de ging bei unserem Mandanten ein. Die Gegenseite rügt einen angeblichen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).
Aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen das Namensrecht aus § 12 BGB wurde unser Mandant von Christian Lumm abgemahnt.
Wegen angeblicher Verunglimpfung wurde unsere Mandantin von Herrn Lindemann durch die Rechtsanwälte Reding, Schmidt, Dr. Bentert abgemahnt.
Unser Mandant erhielt wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Abmahnung von der Leuchtenzentrale.de.