Abmahnung der Renta Control Union wegen unerlaubter E-Mail-Werbung
Die Renta Control Union mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen angeblich unzulässige E-Mail-Werbung versendet zu haben.
Die Renta Control Union mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen angeblich unzulässige E-Mail-Werbung versendet zu haben.
Uns liegt eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. vor, in der Ansprüche gegen einen unserer Mandanten geltend gemacht werden. Er soll im Rahmen mehrerer Internetauftritte irreführend in Bezug auf gesundheitsbezogene Aspekte geworben haben.
Rechtsanwalt Michael Heymann mahnt im Namen der Xtra Wheels Design GmbH einen unserer Mandanten und deren Geschäftsführer ab und macht eine Vertragsstrafe gegen sie geltend. Diese sollen auch nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weiterhin ein fehlerhaftes Impressum führen.
Rechtsanwalt Michael Heymann mahnt im Namen der Xtra Wheels Design GmbH einen unserer Mandanten und deren Geschäftsführer ab und macht eine Vertragsstrafe gegen sie geltend. Diese sollen auch nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weiterhin ein unvollständiges Impressum führen.
Rechtsanwalt Michael Heymann mahnt im Namen der Xtra Wheels Design GmbH einen unserer Mandanten und deren Geschäftsführer ab und macht eine Vertragsstrafe gegen sie geltend. Diese sollen auch nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung weiterhin ein fehlerhaftes Impressum führen.
Rechtsanwalt Marcel van Maele mahnt im Namen der Firma Lifestyle Systems 24/7 einen unserer Mandanten ab. Dieser soll sich im Rahmen seines Händler-Shops auf eBay grob unlauter verhalten und Verbraucher getäuscht haben.
Uns liegt eine Abmahnung der1. FC Köln GmbH & Co KGaA, ausgesprochen durch CMS Hasche Sigle, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, Marken-, Unternehmenskennzeichen- und Namensrechte zu verletzten sowie wettbewerbswidrig zu handeln.
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen, eine veraltete Widerrufsbelehrung zu verwenden.
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen, unzulässige Vertragsklauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuführen sowie eine veraltete Widerrufsbelehrung zu verwenden.
Die Celik Rechtsanwälte mahnen einen unserer Mandanten im Namen des Herrn Sebastian Hornung ab. Er soll sich im Rahmen der Internetplattform eBay als „Privatverkäufer“ ausgeben, obwohl er angeblich gewerblich handelt und infolgedessen Pflichtinformationen vorenthalten.