Schweini darf nicht verwurstet werden
Urteil des LG München I vom 08.03.2007, Az.: 4 HK O 12806/06
Ein Fleischgroßhändler darf aufgrund einer Klage des Fußball-Nationalspielers Bastian Schweinsteiger ohne dessen Zustimmung die Kennzeichnung "Schweini" im geschäftlichen Verkehr nicht länger verwenden. Die vom Großhändler dazu eingetragen Marke "Schweini" muss beim Deutschen Patent- und Markenamt ebenfalls gelöscht werden. Das LG München I stellte im Urteil vom 08.03.2007, Az 4 HK O 12806/06 ebenfalls fest, dass dem Nationalspieler ein Schadensersatzanspruch wegen der unbefugten Namensverwendung zusteht.
Begründung des Landgerichts ist, dass es nicht darauf ankommt ob die betroffene Person den Spitznamen selbst aktiv gebraucht, sondern wem oder was dieser Spitzname in Medien und der Öffentlichkeit zugeordnet wird. Auch dadurch entsteht nach Ansicht des Münchner Landgerichts für den Bezeichneten ein personalisierter und individualisierter Namensschutz, der vom § 12 BGB erfasst wird.
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