Urteile aus der Kategorie „Wettbewerbsrecht“
Zuwarten trotz Fristwahrung ausnahmsweise dringlichkeitsschädlich
Wettbewerbswidriger Vertrieb von Säften aus der Guanabana-Frucht
Urteil des LG Stuttgart vom 04.12.2009, Az.: 31 O 117/09 KfH
Der Vertrieb eines Getränkes ist wettbewerbswidrig bzw. unlauter, wenn es aus Früchten besteht, welche unter die sog. Novel-Food-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 258/97) fallen und die erforderliche Zulassung fehlt. Die Verordnung findet auch Anwendung für Lebensmittelzutaten, die bisher noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Ein nennenswerter Verzehr und damit ein zulassungsfreier Vertrieb ergibt sich jedoch noch nicht aus der bloßen Behauptung, das Fruchtsaftgetränk werde von der Herstellerin seit über 10 Jahren in mehreren europäischen Ländern vertrieben.Verwendung des Siegels „Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet …“ ist irreführend
Beschluss des LG Köln vom 26.11.2009, Az.: 31 O 607/09
Die Verwendung eines Unternehmens-Siegles mit der Aufschrift "Zertifizierter Anwalt im Rechtsgebiet..." für die werbliche Präsentation von Rechtsanwälten ist irreführend. Zwar handelt es sich vorliegend um ein Siegel einer bekannten und allgemein anerkannten Prüfungsgesellschaft, jedoch suggeriert es dem Rechtssuchenden, dass es dem damit werbenden Anwalt unter allgemein anerkannten Prüfungsbedingungen erteilt worden ist. Dies ist hier allerdings nicht der Fall. Es mangelt an einer ausreichend breit angelegten Beteiligung der betroffenen Fachkreise, welche allein eine allgemein anerkannte Auswahl der Prüfungsinhalte sicherstellen kann.Zustimmung in Werbung durch AGB nicht zulässig
Urteil des OLG Hamm vom 17.02.2011, Az.: I-4 U 174/10
Die erforderliche Einwilligung zum Erhalt von Werbung kann grundsätzlich auch durch eine entsprechende AGB-Klausel eingeholt werden. Sie muss dann aber besonders hervorgehoben werden. Dies ist nicht der Fall, wenn die AGB-Klausel in einem „Allgemeine Informationen“ überschriebenen Abschnitt enthalten ist, der aus mehreren Absätzen besteht und die Klausel optisch nicht hervorgehoben ist. Generell nicht durch AGB eingeholt werden kann die Einwilligung in Werbung per Fax, Telefon oder Email.Marke kann zulässiges Firmenschlagwort sein
Beschluss des OLG Köln vom 05.11.2010, Az.: 6 U 67/10
Verwendet ein Unternehmer im Rechtsverkehr nicht seine vollständige Firmierung sondern lediglich eine gängige Marke seines Unternehmens als Firmenschlagwort und gibt dabei zusätzlich seine Adresse, Telefon- und Faxnummer an, so liegt hierin nicht zwingend ein Verstoß gegen §§ 37 I HGB, 3, 5 UWG. Zwar kann dadurch der Eindruck erweckt werden, das Unternehmen stelle sich hiermit vollständig vor. Allerdings gilt dies nicht, wenn eine grafische, blickfangmäßige Hervorhebung der Markenbezeichnung nach Auffassung des Verkehrs gegen eine solche Annahme spricht. Dabei reicht es aus, dass die Markenbezeichnung in Fettdruck, Großbuchstaben und in einer im Vergleich zum sonstigen Text deutlich größeren Schrift präsentiert wird und an der Markenbezeichnung ein grafisches Element angebracht ist. Auch eine Irreführungsgefahr besteht in einem solchen Fall nicht.Bereitstellung einer Internetplattform zum Verkauf von Fußballtickets rechtmäßig
Die Bereitstellung einer Internetplattform, auf der Personen Tickets verschiedener Fußballclubs verkaufen können, ist rechtmäßig, auch wenn solche Verkäufe durch die AGB der Fußballclubs untersagt sind. Der Betreiber einer solchen Plattform fordert nicht zum Vertragsbruch auf und nutzt einen solchen nicht in unlauterer Weise aus. Hierfür reicht das bloße Zurverfügungstellung einer Verkaufsplattform nicht aus. Auch eine Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten liegt nicht vor.
Unlautere Auslands-Werbung für das Verfahren der Eizellspende
Verkauf ausländischer Lebensmittel in Deutschland nur in deutschsprachig bedruckter Verpackung zulässig
Beschluss des LG Düsseldorf vom 29.07.2010, Az.: 37 O 9/09
Einem Lebensmittelhändler ist es nicht gestattet in Deutschland Nudeln in ausschließlich mit Texten in italienischer Sprache bedruckten Verpackungen zu verkaufen. Solche Produkte dürfen nur unter Nennung der Zutaten in deutscher Sprache in den Verkehr gebracht werden. Auch die Nährwertkennzeichnungen müssen in deutscher Sprache angegeben werden. Dagegen muss das Haltbarkeitsdatum nicht in deutscher Sprache genannt werden, sofern es besonders groß und vom restlichen Packungsdesign abweichend dargestellt ist.Lohnsteuerhilfeverein Preußen: Anforderung an die Werbung eines Vereins
Urteil des BGH vom 14.10.2010, Az.: I ZR 5/09
Ein Lohnsteuerhilfeverein, der in einer Werbeanzeige allein auf sein Bestehen hinweist, muss nicht zugleich erklären, dass eine Beratung nur im Rahmen einer Mitgliedschaft bei ihm möglich und er auch lediglich in eingeschränktem Umfang zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.