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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Werberecht“

04. Mai 2005

Werbung mit „statt“-Preisen

Urteil des BGH vom 04.05.2005, Az.: I ZR 127/02 Zur Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags, nach dem die Werbung mit der Gegenüberstellung des jetzigen mit einem "statt"-Preis untersagt werden soll, wenn nicht „deutlich und unübersehbar“ darauf hingewiesen wird, welcher Preis zu Vergleichszwecken herangezogen wird. Eine Abschlußerklärung muß dem Inhalt der einstweiligen Verfügung entsprechen und darf allenfalls auf einzelne in der Entscheidung selbständig tenorierte Streitgegenstände beschränkt werden, damit sie die angestrebte Gleichstellung des vorläufigen mit dem Hauptsachetitel erreichen kann und das Rechtsschutzbedürfnis für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage entfallen läßt.
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20. Januar 2005

Werbung direkt ab Werk

Urteil des BGH vom 20.01.2005, Az.: I ZR 96/02 Die Werbung eines Einzelhändlers mit den Angaben "Direkt ab Werk! Kein Zwischenhandel! Garantierter Tief-Preis" ist irreführend, wenn sie bei den angesprochenen Verbrauchern den Eindruck erweckt, die so beworbene Ware werde zu den Abgabepreisen des Herstellers vertrieben, der Werbende in die von ihm verlangten Preise jedoch seine Gewinnspanne eingerechnet hat.
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16. Dezember 2004

Anforderungen an Internet-Werbung

Urteil des BGH vom 16.12.2004, Az.: I ZR 222/02 a) Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung im Internet irreführende Angaben enthält, ist wie auch sonst auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt. Die besonderen Umstände der Werbung im Internet wie insbesondere der Umstand, daß der interessierte Internet-Nutzer die benötigten Informationen selbst nachfragen muß, sind bei der Bestimmung des Grades der Aufmerksamkeit zu berücksichtigen. b) Ob mehrere Angaben auf verschiedenen Seiten eines Internet-Auftritts eines werbenden Unternehmens von den angesprochenen Verkehrskreisen als für den maßgeblichen Gesamteindruck der Werbung zusammengehörig aufgefaßt werden, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
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11. März 2004

Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung unzulässig

Urteil des BGH vom 11.03.2004, Az.: I ZR 81/01 a) Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat, E-Mail-Werbung zu erhalten, oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden kann. b) Ein die Wettbewerbswidrigkeit ausschließendes Einverständnis des Empfängers der E-Mail hat der Werbende darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. c) Der Werbende hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, daß es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken aufgrund des Schreibversehens eines Dritten kommt.
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25. Februar 2003

McDonald`s Gewinnspiel: Unzulässige Kopplung

Urteil des LG München I vom 25.02.2003, Az.: 33 O 1562/03 Ein Gewinnspiel, bei dem der Erhalt von Teilnahmekarten an den Kauf von Produkten gekoppelt ist, ist unzulässig. Werden bei einem Gewinnspiel im Verhältnis zu einer angebotenen Ware von maximal 5,- € Gewinne von 1 Mio. € ausgelobt, so stellt dies ein übertriebenes Anlocken dar.
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19. Februar 2003

Zulässiger E-Mail-Versand bei ausschließlich „gutem Zweck“

Urteil des AG Hannover vom 19.02.2003, Az.: 526 C 15759/02 Im Gegensatz zu den sonstigen Spam-E-Mails hat das AG Hannover mit Urteil vom 19.02.2003 unaufgefordert übersandte Werbe-E-Mails für zulässig erklärt, wenn sie einem ausschließlich karitativen Zweck dienen. Im genannten Urteil ging es um eine Spendenaktion des Deutschen Roten Kreuzes "Nachbarn in Not" im Rahmen der Hilfsaktion für die Hochwasseropfer im Sommer 2002. Obwohl der Name des versendenden Unternehmens mehrfach genannt wurde, liegt keine sittenwidrige Gefährdung des Wettbewerbs vor, wenn der humanitäre Zweck der Spendenaktion im Vordergrund steht.
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28. November 2002

Preis ohne Monitor

Urteil des BGH vom 28.11.2002, Az.: I ZR 110/00 Die durch blickfangmäßige Herausstellung eines Preises dem Verbraucher vermittelte fehlerhafte Vorstellung, dieser beziehe sich auf das werbemäßig herausgestellte Gesamtpaket (hier: PC mit Monitor), wird nicht dadurch aufgehoben, daß es an anderer Stelle im Zusammenhang mit der Produktbeschreibung heißt, der Preis gelte nur für einen Teil der beworbenen Geräte.
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24. Oktober 2002

Computerwerbung II

Urteil des BGH vom 24.10.2002, Az.: I ZR 50/00 Der in einer Fußzeile einer Werbeanzeige enthaltene Hinweis "Keine Mitnahmegarantie. Sofern nicht vorhanden, gleich bestellen. Wir liefern umgehend." kann geeignet sein, die beim Verbraucher durch die herausgestellte Bewerbung erweckte Erwartung, den beworbenen Artikel sofort mitnehmen zu können, zu zerstören.
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