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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

30. August 2005

Vertragsstrafeversprechen

Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.08.2005, Az.: I-20 U 42/05 Umfang des Vertragsstrafversprechens bei Verstoß gegen die Impressumspflicht eines Rechtsanwalts in Zusammenhang mit anderen freien Berufen.
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21. Juli 2005

Voraussetzungen Telefonwerbung bei Verbrauchern

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 21.07.2005, Az.: 6 U 175/04 1. Die für Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern notwendige Einwilligung kann auch unter § 7 II Nr. 2 UWG konkludent erkärt werden. 2. Für Anrufe eines Versicherungsunternehmens bei seinen privaten Kunden, die bei Vertragsschluss ihre Telefonnummer ohne nähere Erläuterung angegeben haben, fehlt es an einer konkludenten Einwilligung, wenn der Anruf Änderungs- oder Ergänzungsangebote oder die Verlängerung einer bestehenden Versicherung betrifft.
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15. Juli 2005

Haftung für unberechtigte Verwarnungen aus Immaterialgüterrechten

Pressemitteilung Nr. 120/2005 des BGH vom 15.07.2005, Az.: GSZ 1/04 Der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes hatte aufgrund einer Vorlage des I. Zivilsenates über die Frage zu entscheiden, ob die unberechtigte Verwarnung aus Immaterialgüterrechten wie einem Kennzeichen-, einem Patent-, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterrecht haftungsrechtliche Folgen für den Verwarner auslösen kann.
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12. Juli 2005

Die Benutzung einer catch-all-Funktion bei Domains ist wettbewerbswidrig

Urteil des Obersten Gerichtshofs Österreich (OGH) vom 12.07.2005, Az.: 4 Ob 131/05a 1. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains stellt keine Markenverletzung dar, da kein kennzeichenmäßiger Gebrauch vorliegt. 2. Die Benutzung einer "catch-all"-Funktion bei Domains ist dagegen wettbewerbswidrig, weil hierdurch Mitbewerber in ihrer freien Entfaltung behindert werden.
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07. Juli 2005

Irreführende Werbung mit angeblichen Qualitätsurteilen

Urteil des BGH vom 07.07.2005, Az.: I ZR 253/02 Werden in einen Test verschiedener Lohnsteuerhilfevereine nur einzelne Beratungsstellen einbezogen, so ist die Werbung eines am Test beteiligten Vereins, die den Eindruck erweckt, die vergebene Testnote beziehe sich auf seine gesamte Organisation, irreführend, wenn dem Test nur eine auf die jeweils getesteten Beratungsstellen beschränkte Aussagekraft zukommt.
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30. Juni 2005

Clubmitgliedschaft von Kindern ohne Zustimmung der Eltern

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 30.06.2005, Az.: 6 U 168/04 1. Eine zu Werbezwecken erfolgende Datenerhebung bei Kindern, die, ohne Einschaltung der Eltern, über das Internet zu einem von einem Kfz-Hersteller angebotenen Club-Mitgliedschaft veranlasst werden, stellt ein unlauteres Ausnutzen der geschäftlichen Unerfahrenheit der Kinder dar. 2. § 4 BDSG ist keine verbraucherschützende Norm in Sinne von § 2 I UKlaG und auch nicht dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
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23. Juni 2005

Sender einer Gewinnzusage

Urteil des BGH vom 23.06.2005, Az.: III ZR 4/04 Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer, der Verbrauchern unter falschem Namen Gewinnmitteilungen zukommen läßt, "Sender" einer Gewinnzusage nach § 661a BGB ist (im Anschluß an die Senatsurteile vom 7. Oktober 2004 - III ZR 158/04 - NJW 2004, 3555 und vom 9. Dezember 2004 - III ZR 112/04 - NJW 2005, 827).
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21. Juni 2005

Preisangabe für SMS-Flirt-Chat

Urteil des LG Hannover vom 21.06.2005, Az.: 14 O 158/04

1. Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbrauchern unaufgefordert und ohne deren vorheriges Einverständnis zu gewerblichen Zwecken SMS zusendet handelt wettbewerbswidrig. 2. Bei einer kostenpflichtigen Vermittlung von SMS-Chats müssen sich die Preisangaben hierzu in unmittelbarer Umgebung zum Angebot befinden, eindeutig zuzuordnen, leicht erkennbar und deutlich lesbar / gut wahrnehmbar sein. Dem ist nicht genüge getan, wenn die Preisinformation am Ende einer SMS steht und erst durch längeres Herunterscrollen erkennbar ist. Es ist deshalb erforderlich, dass schon am Beginn einer entsprechenden SMS darauf verwiesen wird, dass sich am Ende der SMS eine Preisinformation befindet.
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14. Juni 2005

Werbung mit Spitzenstellung I

Urteil des LG Köln vom 14.06.2005, Az.: 33 O 107/05 Bei einer Spitzenstellungsbehauptung erwartet der Verkehr, dass der Werbende gegenüber seinen Mitbewerbern in der betreffenden Hinsicht einen deutlichen Vorsprung vorzuweisen hat und dieser Vorsprung Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit hat.
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