Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“
Hier spiegelt sich Erfahrung
Nimmt ein Wettbewerber den anderen wegen der Behauptung einer Spitzenstellung gerichtlich in Anspruch, trifft den Beklagten zwar grundsätzlich eine prozessuale Aufklärungspflicht hinsichtlich der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Alleinstellungsbehauptung. Dies gilt aber nicht, wenn der Kläger ausnahmsweise selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um die Richtigkeit der beanstandeten Behauptung beurteilen zu können.
Internetwerbung für Neuwagen mit Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch
Die Neufahrzeugwerbung im Internet ist mit einem Hinweis auf den Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen zu versehen. Fehlt dieser, ist der Umstand geeignet, die Interessen des Verbrauchers spürbar zu beeinträchtigen. Der für Internetwerbung vorgeschriebene Hinweis auf den Leitfaden soll sicherstellen, dass der Verbraucher unter den Bedingungen der Besonderheiten des elektronischen Mediums die relevanten Informationen zur Kenntnis nehmen kann.
Unaufgeforderte Zusendung von Kreditkarten zulässig
Keine Irreführung bei Verwendung des „®“-Zeichens durch ausländische Markeninhaber
Vorsicht bei Äußerungen in Pressemitteilungen!
Äußerungen über die geschäftlichen Verhältnisse eines konkurrierenden Unternehmens in Pressemitteilungen, die das eigene Angebot als überlegen darstellen, müssen sich wie andere Angaben im Rahmen vergleichender Werbung am wettbewerbsrechtlichen Irreführungsverbot messen lassen.
Unterlassungserklärung mit auflösender Bedingung
Von der getrennten Verfolgung wettbewerbsrechtlicher Ansprüchen

Ein eng gefasster Unterlassungsantrag setzt einer erweitender Auslegung und dementsprechend auch der Urteilsformel im Hinblick auf kerngleiche Verletzungen enge Grenzen. Sind danach die in zwei getrennten Klageverfahren verfolgten Unterlassungsanträge weder identisch noch kerngleich, so liegen schon deshalb unterschiedliche Streitgegenstände vor. Eine Geltendmachung in unterschiedlichen Prozessen ist nicht rechtsmissbräuchlich i. S. d. § 8 Abs. 4 UWG, wenn eine unterschiedliche Beweissituation Anlass dazu gibt.
Underberg vorläufig weiter „im Dienste des Wohlbefindens“ unterwegs
Bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens vor dem EuGH darf der Spirituosen-Hersteller "Underberg" weiter mit Aussagen wie "weltweit im Dienste des Wohlbefindens" oder "appetitanregend und verdauungsfördernd" werben. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie hatte kritisiert, dass durch diese Aussagen eine medizinische Wirkung des Produkts suggeriert werde. Das OLG Düsseldorf lehnte einen Antrag auf einstweilige Verfügung jedoch aufgrund mangelnder Dringlichkeit ab - schließlich werbe der Hersteller so schon seit Jahrzehnten.
Google AdWords

Die Internetwerbung (sog. Keyword-Advertising) mit Google AdWords stellt keine Markenverletzung dar, wenn fremde Marken als Schlüsselwörter (Keywords) von den Werbekunden verwendet werden. Voraussetzung ist, dass der durchschnittliche Internetbenutzer erkennen kann, von wem die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen. Für Google selbst stellt die Anzeigenschaltung keine Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr dar.