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Urteil_Bundesgerichtshof

Urteile aus der Kategorie „Entscheidungen“

11. März 2014

Keine Irreführung bei eingeschränkter Preisgarantie

Urteil des OLG Bamberg vom 26.02.2014; Az.: 3 U 164/13

Die Werbung mit eingeschränkter Preisgarantie ist zulässig, wenn darauf verwiesen wird, auf welche Bestandteile des Preises sich diese Werbung bezieht. Auch ist es nicht erforderlich, den prozentualen Anteil der variablen Preisbestandteile im Verhältnis zum Gesamtpreis anzuführen.

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11. März 2014

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel bei fehlendem Wirksamkeitsnachweis unzulässig

Urteil des OLG Hamm vom 04.07.2013, Az.: 4 U 20/13

Die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel ist unzulässig, wenn behauptet wird, die Einnahme des Produkts bewirke einen positiven Einfluss auf die Funktion von Körpergelenken, diese Wirkung jedoch nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden kann. Es ist bei pflanzlichen Wirkstoffen erforderlich, dass durch allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise klargestellt ist, dass die beworbene positive ernährungsbezogene oder physiologische Wirkung tatsächlich gegeben ist und der betreffende beworbene Nährstoff im Endprodukt in einer Menge vorhanden ist, die auch die betreffenden Wirkung nachweislich erzielen kann.

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11. März 2014

Bestellbutton mit der Aufschrift „Bestellung abschicken“ genügt nicht der sog. „Button-Lösung“

Urteil des OLG Hamm vom 19.11.2013, Az.: 4 U 65/13

Seit der sog. Button-Lösung, die am 01.08.2012 in Kraft getreten ist, sind Händler dazu verpflichtet bei Online-Bestellungen mittels eines Buttons diesen so zu beschriften, dass es für den Käufer ersichtlich ist, dass er sich mit einem Klick auf den Button zu einer Zahlung verpflichtet.  Eine Beschriftung des Buttons mit den Worten „Bestellung abschicken“ macht für ihn jedoch keine finanzielle Verpflichtung deutlich und genügt diesen Anforderungen somit nicht.

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10. März 2014

DER NEUE

Urteil des BGH vom 12.09.2013, Az.: I ZR 123/12

a) Ein Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer gemeinsamen Werbeanzeige von Kfz-Händlern stellt nur dann ein Angebot im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 PAngV dar, wenn die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Kunden ohne weiteres zulässt (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 I ZR 75/81, GRUR 1983, 658 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

b) Der bis zum Jahr 2005 im Falle von Preisempfehlungen gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 GWB aF kartellrechtlich vorgeschriebene Begriff "unverbindlich empfohlener Preis" kennzeichnet die Unverbindlichkeit einer Preisempfehlung eindeutig. Eine in dieser Hinsicht bestehende Irreführung ist daher rechtlich nicht schutzwürdig.

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10. März 2014

Werbung mit irreführenden Behauptungen über Vergütungspflicht von Internetradios unzulässig

Beschluss des LG Hamburg vom 10.01.2013, Az.: 315 O 540/12

Die Werbung eines ausländischen Streaming-Anbieters, wonach der Betrieb eines Internetradios ohne Vergütungszahlung an deutsche Verwertungsgesellschaften möglich ist, ist irreführend, da eine solche Vergütungspflicht nach deutschem Leistungsschutzrecht (§§ 78 Abs. 2 Nr. 1, 86 UrhG) tatsächlich besteht. Nach dem Schutzlandprinzip ist auch deutsches Recht anwendbar, da sich der Ort der Verletzungshandlung aus dem beabsichtigten Abrufort – hier: Deutschland – ergibt.

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10. März 2014

Kein Schadensersatzanspruch von „bwin“ gegen Stadt Bremen

Urteil des OLG Bremen vom 13.02.2013, Az.: 1 U 6/08

Wurde einem Bundesligaverein im Jahr 2006 untersagt, für Sportwetten zu werben, so scheiden ein qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht als auch Schadensersatzansprüche aus Amtshaftung des Sportwettenanbieters aus, wenn sich das zuständige Stadtamt bei seiner Entscheidung an der damals aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht orientiert hat und erst 2010 durch den EuGH festgestellt wurde, dass das zum damaligen Zeitpunkt geltende Glücksspielmonopol dem Gemeinschaftsrecht widersprach.

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10. März 2014

„Nur für kurze Zeit“ stellt zulässige Befristung einer Rabattaktion dar

Urteil des OLG Hamm vom 28.05.2013, Az.: 4 U 217/12

Die Werbung für eine Rabattaktion, die einen Preisvorteil ab einem bestimmten Einkaufswert verspricht und „nur für kurze Zeit“ gilt, stellt keinen Wettbewerbsverstoß dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn zum Zeitpunkt der Werbung kein bestimmter Termin, zu dem die Werbeaktion spätestens beendet werden sollte und insofern keine Bedingung für die Inanspruchnahme der Rabattaktion bestand. Eine Verpflichtung, eine Rabattaktion bereits im Vorhinein in bestimmter Art und Weise zeitlich zu begrenzen, besteht nicht.

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10. März 2014

Hinweis auf alte Batterieverordnung nicht abmahnfähig

Urteil des OLG Hamm vom 23.05.2013, Az.: 4 U 196/12

Ein Hinweis auf die nicht mehr geltende Batterieverordnung in einer Belehrung über die Rückgabepflicht von Batterien stellt nur einen wettbewerbsrechtlich nicht relevanten Bagatellverstoß dar und ist nicht abmahnfähig, weil der Verbraucher in der Belehrung für seine Interessen wesentliche, inhaltlich richtige und dem aktuell geltenden Recht nahezu identische Informationen erhält.

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10. März 2014

Kein Anerkenntnis durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Urteil des BGH vom 24.09.2013, Az.: I ZR 219/12

a) Sofern der Abgemahnte den Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten nicht förmlich anerkennt oder sonst ausdrücklich zu erkennen gibt, dass der Vorwurf des Abmahnenden zu Recht erfolgt ist, sondern lediglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, liegt darin nicht das Anerkenntnis des zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs und der Pflicht zur Übernahme der Abmahnkosten. Dies gilt auch dann, wenn der Abgemahnte die  Unterlassungserklärung abgibt, ohne zu erklären, dass dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht geschieht.

b) Die in § 1 PodG geregelte Erlaubnispflicht gilt nur im Hinblick auf die Führung der Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger“ und verbietet nicht die Werbung für die erlaubnisfreie Tätigkeit einer medizinischen Fußpflege.

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10. März 2014

Berechnung des Schadens bei wettbewerbswidrigen Äußerungen

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 19.09.2013, Az.: 6 U 105/12

Führt eine wettbewerbswidrige Äußerung eines Mitbewerbers zur Kündigung von bestehenden Vertragsverhältnissen, hat der Schädiger den dadurch entgangenen Gewinn dieses Mitbewerbers zu ersetzen. Bei der Schadensberechnung ist von der vereinbarten Vergütung auszugehen, die mit den Kunden getroffen wurde. Im Rahmen der Vorteilsausgleichung sind dabei nicht nur ersparte Aufwendungen, sondern auch solche Einnahmen einzukalkulieren, die der Geschädigte anstatt der vereinbarten Vergütung erzielt hat.

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