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Urteile aus der Kategorie „eBay-Recht“
14. Oktober 2008
Beschluss des LG Bielefeld vom 18.04.2008, Az.: 17 O 66/08
Bei einer Unterwerfung gegenüber der Wettbewerbszentrale ist die Wiederholungsgefahr grundsätzlich als nicht gegeben anzusehen. Im Fall der unzureichenden Widerrufsbelehrung im Internethandel bei eBay kann dies jedoch nicht ohne weiteres angenommen werden, da die Überprüfung und Beanstandung regelmäßig in den Händen der Wettbewerber liegt.
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07. Oktober 2008
Urteil des LG Berlin vom 02.08.2007, Az.: 96 O 138/07
Das Fehlen einer Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache nach Ausübung des Widerrufsrechts ist nicht als geeignet anzusehen, den Wettbewerber mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen, da diese Information für den Verbraucher von ungleich geriner Bedeutung ist. Eine nach Vertragsschluss erfolgte Belehrung reicht aus.
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14. Juli 2008
Urteil des PfalzOLG vom 15.11.2007, Az.: 4 U 98/07
Gemäß § 312 c BGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Zf. 10 BGB-InfoVO sind die Verbraucher bei Fernabsatzverträgen über sämtliche Rechtsfolgen eines ausgeübten Widerrufsrechts zu belehren. Belehrt ein Unternehmer im Rahmen des Widerrufsrechts nicht über einen evtl. Wertersatz zum Ausgleich für die Verschlechterung der Ware, die durch einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch eingetreten sein könnte, handelt dieser wettbewerbswidrig.
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01. Juli 2008
Urteil des OLG Celle vom 06.05.2008, Az.: 13 U 217/07
Erneut kann seitens unserer Kanzlei gegen die bislang sehr abmahnfreudige e-tail GmbH ein entscheidender Erfolg verzeichnet werden. In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Diesel, Schmitt & Ammer aus Trier haben wir neue Wege in der Bekämpfung rechtmissbräuchlicher Abmahnungen im Internet beschritten.
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23. Juni 2008
Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 09.04.2008, Az.: 3/8 O 190/07
Um einer Wiederholungsgefahr vorzubeugen ist es erforderlich, dass der Verletzer gegenüber dem Verletzten uneingeschränkt, bedingungslos und unwiderruflich für jeden Fall der Zuwiderhandlung erklärt, weitere Verletzungshandlungen zu unterlassen. Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Unterlassungswillens dürfen nicht bestehen. ...
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16. Juni 2008
Urteil des OLG Köln vom 16.05.2008, Az.: 6 U 26/08
Im Fall einer Abweichung eines eBay-Anbieters mit seinen ABG von den eBay-AGB liegt kein Wettbewerbsverstoß vor und somit ist ein Unterlassungsanspruch nicht gegeben. Eine Irreführung der angesprochenen Verbraucher enteht nicht allein dadurch, dass sich ein eBay-Anbieter die eBay-Plattform nebst deren AGB zu Eigen macht, dann aber inhaltlich selbständige AGB benutzt.
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28. November 2007
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 28.11.2007, Az.: 3-08 O 168/07
Bei eBay besteht die Möglichkeit, einen für die Käufer nicht erkennbaren Mindestpreis festzulegen. Dieser liegt über dem Startpreis. Hierdurch soll sich der Verkäufer laut eBay davor absichern können, den Artikel nicht unter einem bestimmten Wert zu verkaufen. Ein solches Angebot unter Zugrundelegung eines versteckten Mindestpreise ist wettbewerbswidrig i.S.d. §§ 4 Nr. 1, 5 Abs. 2 S. 2 UWG. Dies hat nun das LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 28.11.2007 entschieden.
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08. Oktober 2007
Urteil des LG Frankfurt vom 08.10.2007, Az.: 2/03 O 192/07
Für das Handeln im geschäftlichen Verkehr kommt es nicht auf die innere Absicht, sondern auf die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden an. Entscheidend ist somit nicht die Anzahl der Verkaufsgegenstände, sondern die Anzahl der Verkäufe. Deswegen begründet das wiederholte Anbieten von neuen und/oder neuwertigen Artikeln über die Handelsplattform eBay die tatsächliche Vermutung, dass die Verkaufstätigkeit den privaten Bereich verlassen hat und als geschäftlich zu qualifizieren ist.
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30. September 2007
Der e-tail GmbH schwimmen allmählich die Fälle weg. Wie das Portal shopbetreiber.blog berichtet, hat die stark umstrittene Abmahnungsfirma, eine Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001 € zurück genommen.
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12. September 2007
Urteil des OLG Hamburg vom 12.09.2007, Az.: 5 W 129/07
Im vorliegenden Urteil des OLG Hamburgs musste der Senat erneut entscheiden, ob die Formulierung "Widerrufsrist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung" zulässig ist. Die Hamburger Richter hielten jedoch entgegen der Meinung des Landgerichts diese Forumlierung für ordnungsgemäß, da die Widerrufsbelehrung des Abgemahnten dem Mustertext gemäß Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV entspräche. Zwar sei dieser Mustertext jedenfalls insofern unvollständig, als er § 312 d Abs. 2 BGB nicht berücksichtige, doch lässt sich dadurch noch kein erheblicher Wettbewerbersverstöß begründen, wenn sich an die Vorgaben des Gesetzgebers gehalten werde.
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