Restaurant-Streit zwischen „Ciao Mamma“ und „Ciao“: keine Verwechslungsgefahr

Das OLG Frankfurt am Main hat im Rechtsstreit um die Bezeichnung des Restaurants "Ciao Mamma" entschieden: Es bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen den Lokalen "Ciao Mamma" und "Ciao". Sowohl das Restaurant "Ciao Mamma" als auch das Lokal "Ciao" bieten italienische Speisen an und sind darüber hinaus beide in derselben Umgebung von Darmstadt ansässig. Da der Betreiber der Pizzeria "Ciao" deshalb eine Verwechslungsgefahr zwischen den Restaurants befürchtet, klagte er gegen "Ciao Mamma" auf Unterlassung.