Regionales TV-Werbeverbot verstößt gegen den unionsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Das Landgericht Stuttgart hat mitgeteilt, dass das Verbot der Ausstrahlung von TV-Werbespots in bundesweiten Fernsehsendern in lediglich einer bestimmten Region europarechtswidrig ist. Der Fernsehsender ProSieben ist verpflichtet worden die Fernsehwerbung einer österreichischen Firma in Bayern auszustrahlen. In Zukunft können somit Fernsehwerbungen der überregionalen Fernsehsender in bestimmten Regionen ausgestrahlt werden.