Rückschlag für Facebook: Klarnamenspflicht laut dem BGH unwirksam

Pseudonyme auf Facebook zu nutzen ist für langjährige angemeldete Nutzer weiterhin erlaubt. Für neue Nutzer besteht weiterhin Unklarheit über die Rechtslage.
Pseudonyme auf Facebook zu nutzen ist für langjährige angemeldete Nutzer weiterhin erlaubt. Für neue Nutzer besteht weiterhin Unklarheit über die Rechtslage.
Im Jahr 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission Gesetzesentwürfe für das Gesetz über digitale Märkte (Digital Market Act, DMA) und für das Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA). Die Hauptziele der Gesetze sind zum einen die Schaffung von mehr Sicherheit im Netz für alle Nutzer von digitalen Diensten, zum anderen der Schutz des Wettbewerbs im digitalen Wirtschaftsraum.
Das Landgericht Stuttgart hat mitgeteilt, dass das Verbot der Ausstrahlung von TV-Werbespots in bundesweiten Fernsehsendern in lediglich einer bestimmten Region europarechtswidrig ist. Der Fernsehsender ProSieben ist verpflichtet worden die Fernsehwerbung einer österreichischen Firma in Bayern auszustrahlen. In Zukunft können somit Fernsehwerbungen der überregionalen Fernsehsender in bestimmten Regionen ausgestrahlt werden.
Ein Rückblick auf das vergangene Jahr: Die Anzahl der UDPR- und USR-Verfahren ist signifikant höher als im Vorjahr. Dies ist unter anderem auf einen Anstieg der Phishing- und Vertipper-Domains zurückzuführen. Jedoch spielen mittlerweile auch die sogenannten NFT-Domains bei dem Anstieg der Verfahren eine Rolle. Domainrechtliche Angelegenheiten können allerdings auch im Zusammenhang mit, zum Beispiel, markenrechtlichen Fragen stehen, wie im Fall um die Marke „HALLOWIENER“.
Nach dem Tesla Tequila, der bereits letztes Jahr auf den Markt kam, verkündete nun Elon Musk, dass er nun mit einem eigenen Bier, dem Giga Bier, nachziehen möchte. Es scheint jedoch ihm wären einige bei der Markenanmeldung zuvorgekommen.
Die österreichische Datenschutzorganisation „noyb“ hat beim Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Beschwerde gegen den Adresshändler „Acxiom“ und die Kreditauskunftskartei „CRIF Bürgel“ eingereicht. Die Datenschützer:innen werfen den beiden Unternehmen vor, rechtswidrig Daten, welche für das Direktmarketing erhoben wurden, für Bonitätsprüfungen zu verwenden.
Nach dem Sturm auf das Kapitol am 06.01.2021 verbannten die größten Social Media Kanäle Trump. Zudem verlor er mit Twitter, wo ihm über 80 Millionen Follower beiwohnten, sein wichtigstes Sprachrohr. Nun will der Ex-US-Präsident sein eigenes Netzwerk à la Facebook 2.0 auf den Markt bringen.
Ein Sprecher des BGH teilt mit, dass die Klage von zwei Zahnärzten aus Nordrhein-Westfalen gegen die Website Jameda zurückgewiesen wurde. Die zwei Zahnärzte wollten nicht mehr auf dem Ärztebewertungsportal gelistet werden.
Das OLG München schloss sich nun dem LG München I an und erklärte das Münchener Stadtportal "muenchen.de" für zu presseähnlich und damit für wettbewerbswidrig. Die umfangreichen Inhalte auf dem Portal, die auch Werbung beinhalten, würden den Erwerb von Zeitschriften bzw. Zeitungen entbehrlich machen. Folglich muss die Stadt ihr Online-Portal grundlegend ändern.
Sieg für den juristischen Fachverlag Wolters Kluwer vor dem BGH: Ihr Online-Vertragsgenerator Smartlaw wurde von den Richtern für zulässig erklärt. Dieser Generator erstellt mithilfe eines Multiple-Choice-Verfahrens Rechtsdokumente. Der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer (RAK), die gegen Wolters Kluwer Klage einreichte, ist der Generator jedoch ein Dorn im Auge: Sie befürchte eine Gefährdung der Nutzer, da ihrer Ansicht nach der Generator keinen hinreichenden Schutz vor unqualifizierten Angeboten gewähre.