Duldungspflicht für Ärzte beim Bewertungsportal Jameda aufgeführt zu werden
Ein Sprecher des BGH teilt mit, dass die Klage von zwei Zahnärzten aus Nordrhein-Westfalen gegen die Website Jameda zurückgewiesen wurde. Die zwei Zahnärzte wollten nicht mehr auf dem Ärztebewertungsportal gelistet werden.