Sieg für Puma: Puma darf Klamotten mit dem Wort „Blessed“ verkaufen

Sportartikelhersteller Puma darf weiterhin Textilien mit dem Schriftzug "Blessed" verkaufen. Eine Markenrechtsverletzung geht von dem Begriff nicht aus. Das OLG Frankfurt wies im Eilverfahren den Antrag eines Gastronomen aus Frankfurt auf Unterlassung ab.