Wettbewerbszentrale geht gegen 01805er-Rufnummern in Widerrufsbelehrungen und bei der Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice vor

Die Wettbewerbszentrale berichtet aktuell darüber, dass sie in zwei Musterverfahren (LG Hamburg, Az. 312 O 21/15 und LG Stuttgart, Az. noch ausstehend) gegen große Versandhandelsunternehmer vorgeht, die kostenpflichtige 01805er Rufnummern bei Kontaktaufnahme über die Widerrufsbelehrung und den Kundenservice verwenden.