Die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde möchte ChatGPT sperren lassen und beruft sich dabei auf Art. 58 der DSGVO, welcher eigene Untersuchungsbefugnisse einräumt. Ein Datenleck gibt dazu Anlass. Dieses ermöglicht unbefugten Dritten, auf personenbezogene Daten, auch Zahlungsinformationen, zuzugreifen. Die Behörde gibt an, dass Nutzer nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, dass und welche Daten von ihnen gesammelt werden. Zudem soll keine ausreichende Rechtsgrundlage bestehen, welche OpenAI das Recht gibt, diese Informationen zu verwerten. Als zudem problematisch wird erachtet, dass sämtliche Eingaben von Nutzern für das "Training" von ChatGPT verarbeitet werden. Weiter stellt OpenAI nicht sicher, dass Benutzer das erforderliche Mindestalter aufweisen. Die Umsetzung des Verbots ist bisweilen fraglich. Eine weitere Untersuchung wurde eingeleitet.