LG Berlin: Werbeslogan „50 % günstiger als Hotels“ ist irreführend

Die Wettbewerbszentrale ist erfolgreich gegen die irreführende Ersparniswerbung eines Vermittlers von Ferienappartements vorgegangen.
Die Wettbewerbszentrale ist erfolgreich gegen die irreführende Ersparniswerbung eines Vermittlers von Ferienappartements vorgegangen.
Der „Gefällt mir“-Button auf Facebook dient dazu, Webinhalte auf dem eigenen Facebook-Profil zu veröffentlichen, um mitzuteilen, dass einem der verlinkte Inhalt gefällt. Webseiten-Betreiber erreichen durch dessen Einsatz in aller Regel, dass ihre Beiträge einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden. Allerdings liest Facebook in der Standard-Version dieses „Like“-Buttons bereits beim normalen Aufruf der Seite mit und sammelt Daten des Nutzers, ohne dass dieser den „Gefällt mir“-Button überhaupt gedrückt hat. Allein für das Einbinden des Facebook „Gefällt mir“-Buttons auf der eigenen Internetseite wurden jetzt sechs Unternehmen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen abgemahnt.
Nutzer der App „MyTaxi“ erhalten derzeit bundesweit bis zu 50 Prozent Rabatt, wenn sie Fahrten über die App buchen. Der Vorstandsvorsitzende der Stuttgarter Taxi-Zentrale Murat Arslan hält dieses Verhalten der Daimler-Tochter für wettbewerbswidrig, weil es seines Erachtens gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt. Die Zentrale hat deswegen das Landgericht Stuttgart angerufen und so eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese gilt nun sowohl für Stuttgart als auch für Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 08.04.2015 der Zeitschrift „ADEL aktuell“ die Verwendung einer redaktionell gestalteten Werbeanzeige untersagt. Damit bestätigte das Gericht das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Baden-Baden. Die Richter sahen eine doppelseitige Anzeige zu einer Sonderverlosung der deutschen Fernsehlotterie als eine wettbewerbswidrige Verschleierung des werblichen Charakters nach § 4 Nr. 3 UWG an.
Wohl jeder, der die Videoplattform YouTube auch zum Musikhören nutzt, hat den Hinweis schon einmal zu lesen bekommen: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid“. Der Hinweis ist in dieser Form jedoch rechtswidrig, weil er den Eindruck erweckt, dass die GEMA das Video hat sperren lassen. Diese Sperrungen werden aber von YouTube selbst vorgenommen.
Am vergangenen Dienstag hat die französische Nationalversammlung über ein Gesetz abgestimmt, das den Geheimdienst Frankreichs mit umfassenderen Befugnissen als bisher ausstatten soll. Von den 524 Abgeordneten sprachen sich lediglich 86 gegen den Gesetzestext aus. Der Anschlag auf die Redaktion der Satirezeitung „Charlie Hebdo“ Anfang des Jahres war ein Auslöser für eine Beschleunigung der Arbeit an dem bereits im Sommer 2014 angedachten Gesetz gewesen.
Mit ihrem neuen Entwurf vom 01.04.2015 zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb beabsichtigt die Bundesregierung in erster Linie eine Rechtsvereinfachung, da sich der Regelungsgehalt der jeweiligen Normen in Zukunft klarer aus dem Gesetzeswortlaut selbst ergeben wird. Die Änderungen sind dabei nicht von geringer Bedeutung.
Die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union arbeiten derzeit an Vorschlägen für eine neue, europaweit gültige Verordnung zum Datenschutz. Das Statistische Bundesamt hat nun den Vorschlag des Rates, über den noch bis Juni verhandelt wird, untersucht. Nach Ansicht des Amtes sei mit Erlass der Verordnung mit sehr hohen zusätzlichen Kosten für europäische Unternehmer zu rechnen.
Unsere Mandanten werden immer wieder wegen unberechtigter Ansprüche abgemahnt. Im deutschen Zivilrecht gilt dabei allerdings der Grundsatz, dass es keinen generellen Kostenerstattungsanspruch gegen denjenigen gibt, der sich unbegründet eines Anspruchs berühmt.
Der Onlineversandhändler Amazon klagt in den USA erstmals gegen Webseitenbetreiber, die ihren Kunden Produktbewertungen verkaufen. Dadurch will Amazon verhindern, dass Kunden gezielt durch gefälschte positive Bewertungen getäuscht werden.