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Blog

21. Januar 2016

Booking.com muss Bestpreisklauseln aus Verträgen entfernen

© Africa Studio - Fotolia.com

Das Online-Buchungsportal Booking.com hatte - wie auch einige Mitbewerber – seinen Vertragspartnern verboten, den Verbrauchern auf anderen Buchungsportalen oder auf der eigenen Seite günstigere Konditionen anzubieten. Das Bundeskartellamt hat diese sogenannte Bestpreisklausel nun verboten und dem Portal eine Übergangsfrist bis Ende Januar 2016 eingeräumt. Die Klauseln sind aus den Verträgen zu entfernen, zumindest soweit sie Verträge in Deutschland betreffen.

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21. Januar 2016

Bevorstehende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im ersten Halbjahr 2016

© cevahir87 - Fotolia.com

Im kommenden halben Jahr stehen einige relevante Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auf dem Gebiet des Urheber-, Marken- sowie des Domain- und Wettbewerbsrechts bevor. Es werden unter anderem Haftungsfragen bei der Teilnahme an Internettauschbörsen geklärt, die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Einlösung von Rabatt-Coupons sowie die Frage eines vorhandenen Fernabsatzgeschäfts bei per E-Mail oder telefonisch geschlossenen Grundstücksmaklerverträgen.

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08. Januar 2016

Online-Streitschlichtung: Neue Informationspflichten für Online-Händler

© bob - Fotolia.com

Das neue Jahr beginnt für Betreiber wie Nutzer von Online-Shops mit einer wichtigen Neuerung:

Ab dem 09. Januar 2016 tritt die EU-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 europaweit in Kraft. Die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten verpflichtet die EU-Kommission zur Einrichtung einer Online-Plattform, welche bei Problemen rund um den Online-Kauf eine außergerichtliche Streitschlichtung ermöglichen soll.

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07. Januar 2016

Verkauf auf Amazon darf von Hersteller untersagt werden

© Andreypopov

Ein Hersteller von Markenprodukten darf Händlern untersagen, seine Produkte über den Amazon-Marketplace zu vertreiben. Auf Preisvergleichsportalen hingegen darf der Hersteller die Werbung des Händlers für seine Produkte nicht untersagen. Dies entschied der Kartellsenat des OLG Frankfurt a.M. in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 22.12.2015 – Aktenzeichen 11 U 84/14 (Kart) – Rucksäcke; vorausgehend LG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.6.2014, 2-3 O 158/13).

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25. November 2015

16 AGB-Klauseln der Herstellergarantie von Apple unzulässig

© siriratsavett88 - Fotolia.com

Garantiebedingungen des Elektronikriesen Apple wurden nach der erstinstanzlichen Entscheidung (LG Berlin, Urteil vom 28.11.2014, Az.: 15 O 601/12) nun auch vom Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 11.09.2015, Az.: 23 U 15/15, für unzulässig erklärt. Zum einen seien durch die Hardwaregarantie von Apple die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unterwandert worden, zum anderen stelle die unverständliche Formulierung der Bestimmungen einen Verstoß gegen das Transparenzverbot dar.

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17. November 2015

Bundeskartellamt ermittelt gegen Amazon-Tochter Audible und Apple

© kebox - Fotolia.com

Die langjährige Vereinbarung von Apple und Audible über den Bezug von Hörbüchern wird nun vom Bundeskartellamt untersucht. Audible liefert Hörbücher für den Vertrieb über den iTunes-Store, das Download-Portal von Apple. Geprüft wird vor allem ob Hörbuchverlage für den Absatz ihrer digitalen Hörbücher ausreichende Ausweichalternativen zur Verfügung stehen.

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12. November 2015

Neues UWG tritt in Kraft

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Der Bundestag hat nun am 05.11.2015 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angenommen. Dabei handelt es sich um die zweite Änderung des UWG, die insbesondere der Vereinheitlichung des Wettbewerbsrechts auf europäischer Ebene durch Verbesserung der Gesetzessystematik dienen soll. Eine wesentliche Änderung der materiellen Rechtslage ist dabei jedoch nicht zu erwarten.

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28. Oktober 2015

LG Düsseldorf: Streit um Einhorn-Kondome – 1 Kondom für 3 Orgasmen?

© lemontreeimages - Fotolia.com

Das Berliner Unternehmen Einhorn, das sich auf die Herstellung fairer, nachhaltiger und veganer Kondome spezialisiert hat, warb bis vor kurzem auf seinen Verpackungen mit der verheißungsvollen Angabe „7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“. Die Konkurrenz, der Kondom-Hersteller Fair Squared, konnte über diese Werbeaussage allerdings nicht wirklich lachen und erwirkte vergangenen Sommer eine einstweilige Verfügung gegen Einhorn. Die Aussage sei irreführend und sogar gefährlich, da es sich um Medizinprodukte handle. Einhorn legte daraufhin Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein, woraufhin es nun zur Hauptverhandlung kam.

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21. Oktober 2015

Amazon geht in den USA gegen gekaufte Produktbewertungen vor

© Cacaroot

Positive Bewertungen sind oftmals ausschlaggebend für den Kauf eines bestimmten Produkts. Dies kann man sich auch dadurch zu Nutze machen, dass man seine eigenen Produkte im Vergleich zu Konkurrenzprodukten besonders hervorhebt oder besser hervorheben lässt: Fake-Bewertungen machen es möglich und werden im Internet zahlreich angeboten. Amazon fürchtet aufgrund der potentiell verfälschten Bewertungen allerdings um das Vertrauen seiner Kunden und geht in den USA nach einem Vorstoß im Frühjahr dieses Jahres erneut gegen Anbieter solcher Dienste vor.

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