Einheitliche Nährwertangaben bei vorverpackten Lebensmitteln wird EU-weit verpflichtend
Ab dem 13.12.2016 sind Nährwertangaben bei vorverpackten Lebensmitteln EU-weit einheitlich verpflichtend. Hersteller müssen nun für ihre Produkte den Fett-, Zucker- und Salzgehalt angeben, was zuvor lediglich auf freiwilliger Basis erfolgte. Grundsätzlich werden diese neuen Vorgaben begrüßt. Dennoch wird beispielsweise die Ausnahmeregelung für Alkohol kritisiert, da sie dem Ziel einer informierten Kaufentscheidung zuwiderläuft. Kritiker fordern zudem die Kennzeichnung mittels einer "Nährwertampel", die einer besseren Vergleichbarkeit und Verbraucherorientierung dienen würde.