Online-Händler aufgepasst: „Elektrogesetz“ wird zum 01.06.2017 geändert

Um der zunehmenden Umweltbelastung durch Elektroschrott zu begegnen, wurde auf europäischer Ebene eine Richtlinie erlassen. Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Infolgedessen sind Hersteller und Vertreiber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen. Zum Zwecke der Konkretisierung der Voraussetzungen, wurde auf nationaler Ebene nunmehr ein Änderungsgesetz erlassen.