Wie oft muss ein Amazon-Marketplace-Händler seine Angebote auf nachträgliche rechtsverletzende Änderungen überprüfen?
Bereits vor rund einem Jahr hat sich der Bundesgerichtshof zur Haftung von Marketplace-Händlern für geänderte Angebotsbeschreibungen durch Dritte geäußert und dem Erstanbieter eines Produkts eine Überwachungs- und Prüfpflicht auferlegt. Wie diese genau auszusehen hat, wurde dabei jedoch nicht konkretisiert.
Kürzlich ergangene Entscheidungen könnten dabei nun Licht ins Dunkle bringen: Nach Auffassung des OLG Köln soll zumindest eine werktägliche Überprüfung auch von einer Haftung für am Wochenende erfolgte Rechtsverletzungen, die durch eine Änderung des Angebots durch Dritte verursacht werden, entbinden, wohingegen dem LG Arnsberg zufolge eine 14-tägige Überprüfung gerade nicht ausreicht.