Zu Zwecken des Verbraucherschutzes: Verbraucherschutzbehörden können künftig Webseiten sperren

Durch die Novellierung der „Consumer Protection Cooperation“-Verordnung (CPC-Verordnung) soll Verbraucherschutzbehörden künftig die Möglichkeit zustehen, Internetangebote zu sperren oder zu löschen - ohne Richtervorbehalt. Kritiker befürchten, dass der Verbraucherschutz als Zensurinstrument in den Händen der Regierungen fungieren könnte. Der Verbraucherverband der Verbraucherschützer begrüßt die Neuerung hingegen.