Ferrari unterliegt im Markenrechtsstreit um den Namen „Testarossa“
Das LG Düsseldorf hat Ferrari aufgegeben, in die Löschung seiner Marke „Testarossa“ einzuwilligen, da der italienische Automobilhersteller diese nicht mehr genutzt habe und somit keinen Schutz mehr beanspruchen könne (Entscheidung vom 02.08.2017, Az.: 2a O 166/16). Geklagt hatte der Nürnberger Spielzeughersteller Autec AG, welcher den Markennamen für Fahrräder, E-Bikes oder auch Rasierer nutzen möchte.