Reform des Markenrechts: Änderungen seit dem 14.01.2019

Auch das Markenrecht hatte eine Anpassung an das moderne Digitalzeitalter nötig: Die maßgebliche Umsetzung der europäischen Markenrechtsrichtlinie (EU) 2015/2436 in nationales Recht ist nun seit dem 14.01.2019 durch das Markenrechtsmodernisierungsgesetzes (MaMoG) erfolgt. Durch die Gesetzesänderung werden Neuerungen wie die Gewährleistungsmarke und ein amtliches Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren in das Markenrecht eingebracht. Erfährt das deutsche Markenrecht dadurch einen Paradigmenwechsel?