Gekaufte Bewertungen im Internet: Nur Fake-Rezensionen sind rechtswidrig

Das Landgericht München I hat in einem Urteil erfundene Bewertungen im Internet für rechtswidrig erklärt. Das Urlaubsportal Holidaycheck klagte gegen die ehemalige Firma Fivestar Marketing UG (aktuell Fivestar AG bR). Fivestar hat in der Vergangenheit Bewertungen von Menschen verkauft, die tatsächlich gar nicht in dem angegebenen Hotel oder Ferienhaus verkehrten. Es wurden lediglich falsche Bewertungen abgegeben, mit dem Ziel, positive Umsätze zu generieren.