EU eröffnet Kartellverfahren gegen Deutsche Börse und Nasdaq
Der Milka-Hersteller Mondelez wird von der Verbraucherschutzbehörde Hamburg wegen unlauteren Wettbewerbs verklagt. Mondelez habe die Verpackung einiger Milka Schokoladentafeln von 100 auf 90 Gramm reduziert und nicht angemessen gekennzeichnet, sodass Verbraucher getäuscht werden, es sei noch immer der gleiche Inhalt. Die Verbraucherzentrale fordert Regelungen in denen verbindliche Vorgaben für die Hersteller festgehalten werden.
Nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband mit ihrer Klage gegen Lidl vor dem OLG Stuttgart unterlegen ist, hat sie nun Revision zum BGH eingelegt.
Nach Vorwürfen des Handelsverbands Deutschland gegen Temu ermittelt das Bundeskartellamt nun gegen den Online-Riesen. Diesem werden Wettbewerbsbeschränkungen vorgeworfen, da Verkäufern Preisvorschriften gemacht werden sollen und das Unternehmen direkt in die Preisgestaltung eingreifen könne.
Die Fernsehproduzentin monierte, dass die von RTL gezahlten Beträge deutlich unter den üblichen Vergütungen liegen würden. Diese seien nicht ausreichend, um die Miturheber der Produktionen angemessen zu bezahlen. Sowohl vor dem BGH als auch vor dem BVerfG scheiterte RTL damit, die Offenlegung von Werbeeinnahmen an die Klägerin zu verhindern. Da die Produzentin weiterhin auf die Auskunft wartet, beantragte sie kürzlich Zwangshaft.
Nintendo und Zubehör-Hersteller Genki einigten sich außergerichtlich auf Schadensersatz wegen Markenrechtsverletzung, unlauterem Wettbewerb und irreführender Werbung aufgrund Marketing im Vorfeld des Releases der Switch 2. Unter anderem wurde die Verwendung offizieller Nintendo Marken moniert.
Die EU-Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 2,95 Milliarden Euro gegen Google verhängt. Ausschlaggebend war, dass Google seine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Onlinewerbung ausgenutzt zu haben.
Bereits zum dritten Mal hat das LG München I am 05.08.2025 der Brauerei Paulaner Recht gegeben. Dabei befand es, dass die Flaschengestaltung der „Mio Mio Cola+Orange Mische“ der Berentzen Group für den Kunden eine Zusammengehörigkeit zwischen Mio Mio und Paulaner herstellen könnten. Gegen dieses Urteil wehrt sich die Berentzen-Gruppe mit Hilfe der Berufung.
Durch den AI Act werden GPAI-Anbieter angehalten, eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts auf den Weg zu bringen. Hierdurch soll das Spannungsverhältnis zwischen benötigten Daten für die KI und den Rechten der Urheber in Einklang gebracht werden.
Das Bundeskartellamt hat am 16.06.2025 eine vorläufige Einschätzung im Verfahren über die 50+1 Regel des Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) veröffentlicht. Darin äußern sich die Wettbewerbshüter nicht nur zur Zulässigkeit dieser speziellen Regelung, sondern auch über die zukünftige Anwendung.