LG Köln: „Dubai-Schokolade“ ist eine geografische Herkunftsangabe
Das LG Köln hat in mehreren Verfahren einstweilige Verfügungen erlassen, bei denen der Vertrieb von „Dubai-Schokolade“ verboten wird. Dabei bekamen zwei Importeure von diesen Schokoladentafeln bzw. -riegeln im Eilverfahren recht, nachdem die vorausgegangenen Abmahnungen nicht beantwortet wurden.