Verbraucherzentrale erwirkt eine Verpflichtungserklärung von „Lidl“ hinsichtlich eindeutiger Preisangaben

Nach unvollständigen Preisangaben der Supermarktkette "Lidl" verpflichtet sich die Kette nun gegenüber der Verbraucherzentrale Baden Württemberg zu eindeutigen Preisangaben für alle Kunden. Die Abmahnung der Verbraucherzentrale wurde durch die Beschwerde eines Verbrauchers initiiert. Dieser bemängelte, dass "Lidl" bei einer Werbekampagne lediglich den reduzierten Preis für registrierte Nutzer der markteigenen App angibt.