RTL muss Werbeeinnahmen offenlegen

Die Fernsehproduzentin monierte, dass die von RTL gezahlten Beträge deutlich unter den üblichen Vergütungen liegen würden. Diese seien nicht ausreichend, um die Miturheber der Produktionen angemessen zu bezahlen. Sowohl vor dem BGH als auch vor dem BVerfG scheiterte RTL damit, die Offenlegung von Werbeeinnahmen an die Klägerin zu verhindern. Da die Produzentin weiterhin auf die Auskunft wartet, beantragte sie kürzlich Zwangshaft.