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Vertrauen Sie auf unser Fachwissen

Mehr als hundert Interviews unserer Rechtanwälte- und Fachanwälte sind in
über hundert verschiedenen Medien erschienen.

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Erfahrung im Internetrecht seit 2001

Die Anwaltskanzlei Hild war bereits 2001 als eine der ersten Kanzleien bundesweit im Internetrecht tätig.

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Auch wenn Sie sich in risikoreichem Terrain bewegen, wir sichern Sie ab.

rechts- und abmahnsichere AGBs und Webseiten-Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte

kanzlei.biz | AGB & Webseiten-Prüfung

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Erfahrung mit über 10.000 Gegnern und Rechtsanwälten

Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich Internetrecht/IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht mit über 10.000 Gegnern, Rechtsanwälten, Kanzleien.

Durch diese Praxiserfahrung können wir ein taktisch sinnvolles Vorgehen sicher für Sie einschätzen.

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Zeit aus der Defensive zu kommen!
Wir wissen wie wir Ihre Interessen wirkungsvoll durchsetzen können. kanzlei.biz | Abwehr Abmahnungen
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Wir schützen Ihre Produkte, bevor andere diese kopiert haben.

Im Verletzungsfall setzen wir Ihre Rechte sodann effektiv durch.

kanzlei.biz | Gewerblicher Rechtsschutz

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Wir sind deutschlandweit für Sie tätig.

Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir fast ausschließlich deutschlandweit tätig.
Im Regelfall nehmen wir auch alle Termine für Sie persönlich wahr.

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Wir schützen Ihre Privatsphäre.

Schneller und effizienter Schutz gegen rechtsverletzende Veröffentlichungen in Medien und Internet.

kanzlei.biz | Presserecht

Gegnerliste

In unserer Gegnerliste finden Sie eine exemplarische Aufzählung von Gegnern, gegen die uns zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit ein Mandat erteilt wurde. Unsere Gegnerliste beinhaltet Fälle ab 2005.

Die Mandate betrafen oder betreffen ausschließlich Angelegenheiten aus unserem Kernkompetenzbereich - Internet / IT, Gewerblicher Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Gebrauchsmusterrecht, Patentrecht), Urheberrecht und Medienrecht.

Im Besonderen, aber nicht ausschließlich, wurde uns wegen einer Abmahnung, einer Grenzbeschlagnahme, einer einstweiligen Verfügung, einer Klage etc. ein Mandat erteilt. Die meisten Abmahnungen wurden wegen markenrechtlichen, urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Verstößen ausgesprochen. Wir haben hierbei unsere Mandanten beraten oder sind außergerichtlich oder gerichtlich für diese tätig geworden.

Es handelt sich hierbei um reale, bearbeitete Mandate /Fälle und nicht um "eine Auswahl von Firmen oder Einzelpersonen, über die wir aus anderen Informationsquellen von urheberrechtlichen, markenrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Kenntnis erlangt haben.", wie dies von Kollegen aufgeführt wird, die unsere Gegnerliste übernommen haben. Auch hier gilt jedoch, dass das Original immer besser ist, als die Kopie, bzw. Praxis besser ist als Theorie.

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des BVerfG vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/2006) ist die Veröffentlichung von Gegnerlisten im Internet zulässig. Die Veröffentlichung von Mandantenlisten ist dagegen wegen der anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit nicht zulässig.

Die Gegnerliste ist nicht mit einer Wertung über den Gegner verbunden oder dahingehend, ob das außergerichtliche oder gerichtliche Vorgehen (insbesondere eine Abmahnung) berechtigt war oder nicht. Es bietet jedoch für uns eine Möglichkeit unseren Mandanten gegenüber anhand Fakten kommunizieren zu können, dass wir tagtäglich mit Fällen aus unserem Kernkompetenzbereich (insbesondere Abmahnungen) konfrontiert sind und über eine umfangreiche Erfahrung verfügen. Außerdem kann es vielfach vorteilhaft für einen Mandanten sein, wenn ein Anwalt bereits Erfahrungen mit einem bestimmten Gegner gemacht hat und über Insider-Informationen verfügt. Gleiches gilt für Informationen aus bestimmten Branchen oder rechtliche oder praktische Informationen von unterschiedlichen Rechteinhabern.

Gegner
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Gegnerische Rechtsanwälte
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