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- Wir wehren Abmahnungen effektiv ab! Wir setzen Ihre Ansprüche effizient gegen Mitbewerber durch!
- Wir lassen uns nicht in die Defensive bringen, sondern setzen Ihren Gegner unter Druck.
- Wir sichern Sie für die Zukunft ab mit abmahnsicheren Rechtstexten und einer abmahnsicheren Webseitenprüfung.
Viele Abgemahnte und nicht auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Rechtsanwälte erkennen nicht die Gefährlichkeit der geforderten Unterlassungserklärung. Aus diesem Grund werden Unterlassungserklärungen abgegeben, welche kurz- oder mittelfristig fast zwangsläufig zum Anfall von Vertragsstrafen führen.
Andere abgegebene Unterlassungserklärungen sind wiederum so weit gefasst, dass auf einzelnen Vertriebskanälen, wie z.B. Amazon kein Verkauf mehr möglich ist, weil sich die Verstöße dort faktisch nicht beseitigen lassen. Teilweise sind Unterlassungserklärungen auch so weit gefasst, dass sogar insgesamt die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.
Aufgrund unserer hochspezialisierten Tätigkeit und unserer über 17-jährigen Kanzlei-Tätigkeit können wir unsere Praxis-Erfahrung effektiv für Sie einbringen.
In der Zeit seit 2001 konnten wir Erfahrung mit über 10.000 Gegnern, Kanzleien und Rechtsanwälten sammeln. Diese Erfahrung setzen wir täglich zum Nutzen unserer Mandanten ein.
Unsere Gegnerliste ist eine der umfangreichsten Gegnerlisten im Internet.
Egal wie die Rechtslage ist. Wir sind keine bequemen Gegner. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbst Rechte geltend machen oder abgemahnt wurden.
Aufgrund unserer Spezialisierung sind wir zu über 90 Prozent deutschlandweit ortsunabhängig tätig.
Durch unsere über 17-jährige Tätigkeit auf Seiten von Rechteinhabern und Abgemahnten können wir unsere ganze Erfahrung zugunsten unserer Mandanten einbringen. Hierbei kommt unseren Mandanten unsere bundesweite Tätigkeit an unterschiedlichsten Gerichten und die Kenntnis von deren unterschiedlichen Entscheidungen zugute. Vielfach entscheiden sogar einzelne Richter der jeweiligen Gerichte unterschiedlich.
Viele Anwälte haben hier nur theoretische, jedoch keine praktischen Erfahrungen. Um gerichtliche Verfahren zu vermeiden oder diese zu gewinnen, kommt es jedoch meist auf praktische Erfahrungen an, nicht auf theoretisches Wissen.
Bei Verletzungen im Internet gilt in der Regel der fliegende Gerichtsstand. Deshalb werden Ansprüche meist vor einem spezialisierten Gericht geltend gemacht werden und nicht am Gericht des Wohn- oder Geschäftssitzes des Abgemahnten. Rechteinhaber oder Mitbewerber suchen sich hier meist ein Gericht aus mit dem diese bereits Erfahrung gemacht haben oder dessen Rechtsprechung diese als günstig für sich einschätzen. Manche Kanzleien wählen aus Bequemlichkeit auch oft das Gericht an deren Kanzleisitz.
Wir berücksichtigen bei unserer Beratung sowohl die unterschiedliche Rechtsprechung der einschlägigen Land- und Oberlandesgerichte, als auch unsere Erfahrung in anderen Gerichtsfällen mit denselben Gegnern oder Kanzleien.
Aus diesem Grund wählen erfahrene Mandanten gleich einen spezialisierten Rechtsanwalt, anstatt eines Rechtsanwalts vor Ort.
Sämtliche Anwälte unserer Kanzlei sind im gleichen Rechtsbereich tätig. Dadurch ist ein hoher interner Wissensaustausch gewährleistet. Dies gilt sowohl für Fachwissen, als auch Sonderwissen über Gerichte, Richter, Gegner, Rechtsanwälte oder Kanzleien.
Dieses Spektrum wird nur von sehr wenigen Kanzleien bundesweit angeboten.
Wir lassen bei der Beratung nicht nur unser rechtliches Fachwissen einfließen, sondern geben unsere ganze Praxiserfahrung an Sie weiter. Auch bei nicht typischen IT-Fällen profitieren Sie von unserer langjährigen technischen und wirtschaftlichen Erfahrung im Bereich Internet und IT.
In unserer Kanzlei finden Sie Fachanwälte für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz.
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