Sie befinden sich hier: kanzlei.biz - Themenseiten > abmahnung-wettbewerbsrecht.com > Urteile > Entscheidungen > Die Kenntnis von dem Relaunch eines Produkts, bei dem seinerzeit ein Wettbewerbsverstoß vorlag, lässt für sich noch keinen Rückschluss auf das Vorliegen einer erneuten Wettbewerbsverletzung zu