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Urteil_Bundesgerichtshof

Inhalte mit dem Schlagwort „Zusendung von unerwünschten Werbe-E-Mails“

29. Juli 2014

Streitwert von € 100,- bei unverlangt zugesendeten Emails

Urteil des OLG Hamm vom 17.10.2013, Az.: 6 U 95/13

Der Streitwert einer Unterlassungsklage bezüglich der Zusendung von unerwünschten Werbe-Emails richtet sich nach dem Interesse des Betroffenen von derartigen Emails nicht zu belästigt werden und kann auch nur € 100,- betragen, zum Beispiel wenn das Zusenden versehentlich geschah.

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