An Kinder gerichtete Lock-Werbung der Firma Müller unlauter
Urteil des KG Berlin vom 15.01.2013, Az.: 5 U 84/12
Eine Werbeanzeige auf der Internetseite „Spielen“ für Kinder, die selbst wie ein Spiel aufgebaut ist, kann dann unlauter sein, wenn das Spiel nicht ausdrücklich als Werbung gekennzeichnet ist, oder aber zumindest bei Kindern ab sieben Jahren keine Wahrnehmung als solche erwartet werden kann.
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